Welche Steuernummer gehört in das Impressum?

Man sieht ja bei Webseiten die verrücktesten Dinge: Neulich sogar diesen groben Fehler!
Gern mache ich einen ersten Check der Webseite, bevor ich mit einem neuen Kunden in die Planung gehe. Dazu gehört auch, mal einen Blick ins Impressum zu werfen. Man will ja auch wissen, mit wem man es zu tun hat.
😱 Und da stach es mir wieder ins Auge: Die Steuernummer!
Ja, und nicht irgendeine – Es war die persönliche Steuer-Identifikationsnummer! Ouch.
Die hat nun wirklich absolut nichts im Impressum zu suchen.
✅ Der Fehler konnte schnell behoben werden.
Trotzdem stand die Frage im Raum, welche der vielen Steuernummern, die man in Deutschland so hat, gehört denn nun wirklich in das Impressum?
Diese Frage beantwortet das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) in §5 Abs. 1 Nr. 6 sinngemäß so: Verfügt man über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID) und / oder über eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, sind diese anzugeben.
Auch wenn man es immer wieder sieht oder in Gruppen, Foren und Social-Media davon liest und hört: Die persönlichen Steuernummern:
❌ Steuer-Identifikationsnummer (Bsp.: 99 999 999 999)
❌ Steuernummer (Bsp.: 99 / 9999 / 9999)
werden nicht als Pflichtangabe verlangt.
👉 Werft also auch mal einen Blick in Euer im Impressum und folgt mir gern für mehr solcher Kuriositäten und Tipps für Websiten. 👍
PS: Das ist keine Rechtsberatung. Wer ein Online-Business in Deutschland betreibt, kann sich entweder bei Fachanwälten oder bei der zuständigen IHK beraten lassen. Hier ein Beispiel der IHK München